Die Verwaltung unseres Mehrfamilienhauses verlangt, dass alles Material ausser Auto und Pneus aus der Tiefgarage entfernt oder in Brandschutzschränken gelagert wird. Welche Vorschriften gelten bezüglich der Lagerung und wo finde ich Brandschutzschränke?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Tessin

Wir gehen davon aus, dass Ihre Tiefgarage nicht grösser als 600 m2 ist. In diesem Fall dürfen Sie gemäss den aktuellen Brandschutzvorschriften Material lagern. Der Verwaltung ist es jedoch nicht verboten, über die Vorschriften hinaus Massnahmen zu verlangen.

Ist Ihr Einstellraum grösser als 600 m2, gilt er als Parking. In diesem Fall sind die Anforderungen bezüglich der Lagerung von Material strenger.

Die Bestimmungen dazu finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka»:

Brandschutzschränke sind im Handel erhältlich. Sie werden auch unter der Bezeichnung «feuerfeste Schränke» geführt. Im Internet sind einige Anbieter einfach zu finden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, die exakten Anforderungen an die Schränke (z.B. Material aus nicht brennbaren Baustoffen RF1 oder Feuerwiderstand EI30) bei der Verwaltung nachzufragen.

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