Die Türe einers Lagerraums zur Aussentreppe geht nach innen auf. Ist dies zulässig? Wieviele Personen dürfen sich gleichzeitig drinnen aufhalten? Und gibt es einen Unterschied zwischen einem Lagerraum und einem Keller in Bezuga auf die feuerpolizieilichen Anforderungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Nutzung

andere Nutzung

Beschreibung

Lager / Bastelraum

Türen dürfen entgegen der Fluchtrichtung öffnen, wenn sich nicht mehr als 20 Personen in dem entsprechenden Raum aufhalten können. Unter der Voraussetzung, dass in dem Lagerraum keine Stoffe mit erhöhter Brandgefährdung gelagert werden, ist es demnach akzeptabel, wenn die Türe nicht in Fluchtrichtung öffnet.  

Zwischen Lagerraum und Keller gibt es grundsätzlich in Bezug auf den Brandschutz keine Unterscheidung: Die Nutzungsart und die Brandgefährdung sind dieselben. 

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