Standort des Gebäudes
Zürich
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Nutzung
andere Nutzung
Beschreibung
Lager / Bastelraum
Türen dürfen entgegen der Fluchtrichtung öffnen, wenn sich nicht mehr als 20 Personen in dem entsprechenden Raum aufhalten können. Unter der Voraussetzung, dass in dem Lagerraum keine Stoffe mit erhöhter Brandgefährdung gelagert werden, ist es demnach akzeptabel, wenn die Türe nicht in Fluchtrichtung öffnet.
Zwischen Lagerraum und Keller gibt es grundsätzlich in Bezug auf den Brandschutz keine Unterscheidung: Die Nutzungsart und die Brandgefährdung sind dieselben.