Die Trennmauer (Brandmauer) meines Reihenhauses ragt über das Dach meines Nachbarhauses. Ist es erlaubt, in der Mauerpartie oberhalb des Nachbardachs ein kleines Ausstiegs- bzw. Lüftungsfenster zu meinem unbewohnten Dachraum einzubauen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, ausserhalb des Kantons Bern

Bei versetzten Dachflächen muss die Brandmauer bis zur höheren Dachfläche hochgezogen werden. Ist die Brandmauer zweischalig ausgeführt (also pro Gebäude eine separate Mauer), reicht es aus, wenn die betroffene Brandmauer hochgezogen wird.

Für den Einbau eines Fensters in der hochgezogenen Brandmauer haben Sie zwei Möglichkeiten:

1) Festverglastes Fenster mit Feuerwiderstand EI 30, lüften ist in diesem Fall jedoch nicht möglich.

2) Wenn die tiefer liegende Dachfläche auf einer Breite von 1,5 m rings um das Fenster einen Feuerwiderstand von EI 30 aufweist, darf ein normales Fenster eingebaut werden.

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