Die Brandschutzvorschriften regeln nicht, wie viele Personen sich in einem Raum aufhalten dürfen.
Sie stellen aber je nach Personenbelegung Anforderungen an die Fluchtwege. Wenn sich maximal 50 Personen in einem Raum aufhalten, muss mindestens ein Ausgang mit einer Breite von 90 cm vorhanden sein. Sind 50 bis 100 Personen anwesend, sind 2 Ausgänge gefordert. Der Fluchtweg bis in einen horizontalen-, vertikalen Fluchtweg oder ins Freie darf in beiden Fällen maximal 20 m betragen.