In der Brandschutzrichtlinie 24-15 Wärmetechnische Anlagen finden Sie im Anhang zu Ziffer 3.5 eine Berechnungsformel zur Auslegung der Frischluftzufuhr sowie einige Anschauungsbeispiele dazu, wie die Frischluft in den Heizraum eingebracht werden kann. Die nötige Verbrennungsluft muss zwingend vom Freien her erfolgen (siehe Brandschutzrichtlinie 24-15 Art. 3.5 Abs. 2). Für den Brandschutz sind in der Wand zum Freien keine Brandschutzvorkehrungen notwendig. Eine Klappe wäre lediglich dazu da, dass sich der Raum bei Nichtbetrieb der Heizung nicht auskühlt. Dies ist aber wiederum an weitere Bedingungen gem. BSR 24-15 Art. 3.5 Abs. 3 geknüpft.
Wir empfehlen Ihnen jedoch, für die Planung einen Spezialisten beizuziehen und/oder die Herstellerangaben der Anlage zu berücksichtigen.
Mittels der Berechnungsformel (Faustformel) des Anhangs zu Ziffer 3.5 der BSR 24-15 kann sowohl der Zuluft- wie auch der Abfluftquerschnitt überschlägig berechnet werden. Bei den Anschauungsbeispielen ist bei den raumluftabhängigen Feuerungsaggregaten jeweils die Zuluft durch Öffnungen in der Fassade, die Abluft durch die Abgasanlagen eingezeichnet.
Hierzu hätte ich folgende Fragen bzgl. einer Holzschnitzelheizung:
– Müssen die Abgasanlagen grundsätzlich über den erforderlichen Abluftquerschnitt verfügen?
– Müssen bei den Fassadenöffnungen einzig die erforderlichen Querschnitte für die Zuluft eingehalten werden? D.h. falls man in den Fassaden ebenfalls Öffnungen für die Entweichung der «aufgewärmten» Luft innerhalb des Heizraums vorsieht, sind für diese Öffnungen keine Mindestquerschnitte einzuhalten?
Die Luftzufuhr muss direkt vom Freien erfolgen.
Die Faustformel kann nur bei kleineren Anlagen angewendet werden. Bei grösseren Anlagen muss ein Fachspezialist die notwendigen Zu- und Abluftmengen und die Öffnungen berechnen. Diese müssen auf das Verbrennungsaggregat und die Abgasanlage abgestimmt sein.
Weitere Öffnungen (direkt ins Freie) zur Lüftung bzw. Kühlung sind nicht relevant. Sie könnten jedoch die Verbrennung im Verbrennungsaggregat und die Abführung der Abgase über die Abgasanlage beeinflussen. Auch dies muss bei der Berechnung der erforderlichen Querschnitte beachtet werden.