Die Heizzentrale einer Holzschnitzelheizung hat einen Kessel mit 200 kW Leistung. Wie gross muss der Durchmesser für die Frischluftzufuhr in die Heizzentrale sein? Was muss in Bezug auf den Brandschutz beachtet werden, wenn die Öffnungen für die Frischluftzufuhr direkt ins Freie gehen? Braucht es eine Klappe? Ist vorgeschrieben, woher die Luftzufuhr kommen muss?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In der Brandschutzrichtlinie 24-15 Wärmetechnische Anlagen finden Sie im Anhang zu Ziffer 3.5 eine Berechnungsformel zur Auslegung der Frischluftzufuhr sowie einige Anschauungsbeispiele dazu, wie die Frischluft in den Heizraum eingebracht werden kann. Die nötige Verbrennungsluft muss zwingend vom Freien her erfolgen (siehe Brandschutzrichtlinie 24-15 Art. 3.5 Abs. 2). Für den Brandschutz sind in der Wand zum Freien keine Brandschutzvorkehrungen notwendig. Eine Klappe wäre lediglich dazu da, dass sich der Raum bei Nichtbetrieb der Heizung nicht auskühlt. Dies ist aber wiederum an weitere Bedingungen gem. BSR 24-15 Art. 3.5 Abs. 3 geknüpft.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, für die Planung einen Spezialisten beizuziehen und/oder die Herstellerangaben der Anlage zu berücksichtigen.

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