Die Fluchtweglänge bei einem Einfamilienhaus beträgt 35 m, ist der Dachboden mit Auszugstreppe miteinzubeziehen? Er wird ausschliesslich als Lager genutzt.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Einfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Zürich

Auch wenn der Dachboden nur als Lager benutzt wird, muss der Fluchtweg daraus gewährleistet sein. Der Dachboden muss also in die Berechnung der Fluchtweglänge einbezogen werden.

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