Die Brandschutzrichtlinie «Lufttechnische Anlagen» besagt, dass Lüftungsaggregate, die mehrere Lüftungsabschnitte versorgen, in einem separaten Raum aufzustellen sind. Darf sich hier auch die Sanitärverteilung oder das Elektrotableau befinden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Uri

Dies ist grundsätzlich möglich, da die Brandgefährdung durch solche Installationen kaum zunimmt. Die Beurteilung ist jedoch objektspezifisch und muss durch die lokal zuständige Brandschutzbehörde erfolgen.

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