Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Wenn ein Durchgang zwischen zwei Räumen als Fluchtweg dient, muss dieser grundsätzlich analog einer Tür mindestens 2 m hoch sein. Die Durchgangsbreite von 2 m ist gefordert, damit die verbundenen Grundflächen als ein Raum wahrgenommen werden können. Je nach Nutzung und objektspezifischen Gegebenheiten gibt es aber etwas Spielraum für die Höhe und Breite. Darüber entscheidet die örtlich zuständige Brandschutzbehörde.
Die Brandschutzrichtlinie Flucht und Rettungswege zeigt im Anhang zu Ziff. 2.4.4 die Möglichkeit, zwei Raumbereiche mit einem Durchgang von min. 2 m Breite zu einem Raum zusammenzufassen. Wie hoch muss dieser Durchgang im Minimum sein? In Anlehnung an eine Türe wären min. 2m, oder an einen horizontalen Fluchtweg min. 2.1m erforderlich.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Bonjour, J’ai une voie d’évacuation qui débouche sur une sortie de secours d’une largeur de 1.80 m.
Si dans cette voie d’évacuation je veux mettre des tables, quelle est la largeur de passage que je dois laisser si la sortie de secours est de 1.80m
Nous partons du principe que le couloir est une voie d’évacuation horizontale. Dans ce cas, il n’est pas permis d’y installer des tables. Cela vaut indépendamment de la largeur de la voie d’évacuation.