Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Profilbleche in Alu und Stahl werden nicht unterschieden, beide Baustoffe sind nicht brennbar und werden der Brandverhaltensgruppe RF1 zugeordnet. Differenzierter müssen Verbundplatten, z.B. mit einem Kunststoffkern, betrachtet werden (meist mit einer Alu-Decklage). Diese sind brennbar und müssen RF2 oder RF3 zugeordnet werden. In diesem Fall wäre eine Hinterlüftung ohne Systemnachweis nicht zulässig.
An die Dämmung wird die Anforderung RF1 gestellt, ohne weitere Anforderung an den Schmelzpunkt. Hier können also z.B. sowohl Glas- wie Steinwolle eingesetzt werden.