Die Anlieferungszone für LKW befindet sich teilweise unter einem Gebäudevorsprung. Dort werden auch Lastwagen über Nacht abgestellt. Muss die Fassadenuntersicht spezielle Brandschutzanforderungen erfüllen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Diese Frage muss am konkreten Objekt beantwortet werden. Die Schutzziele schreiben vor, dass sich ein Brand an der Aussenfassade nicht stärker ausbreiten darf als über zwei Geschosse oberhalb des Brandherds (siehe Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen», Artikel 3.1.1). Mit einer Löschanlage können die Anforderungen reduziert werden.

Zudem stellt sich die Frage, ob der Gebäudevorsprung lediglich ein Vordach ist oder vielmehr eine Auskragung. Falls es sich um eine Auskragung handelt, befinden sich über der Anlieferungszone vermutlich weitere Nutzungen respektive Geschosse. In diesem Fall sollte die Fassadenuntersicht wie ein Innenraum betrachtet werden. Die Decke hat in diesem Fall einen Feuerwiderstand aufzuweisen.

 

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