Der RWA-Schacht der Garage unserer Überbauung liegt auf meinem Grundstück und ist mit einem Gitter gesichert. Darf ich diesen Bereich einzäunen, den Zugang aber zum Beispiel über ein Gartentor sicherstellen? Ist es erlaubt, den Schacht als Ablagefläche zu nutzen und z.B. Pflanzentöpfe daraufzustellen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Der Schacht muss jederzeit für die Feuerwehr zugänglich sein. Je nach Art der Entrauchung und eines Brandereignisses muss die Feuerwehr den Schacht öffnen oder abdecken können. Damit darf der Schacht grundsätzlich auch nicht als Ablagefläche genutzt werden.

Die gesamte Fläche muss jederzeit frei sein. Denn wenn die Öffnungsflächen der RWA ganz oder teilweise abgedeckt sind, kann das System unter Umständen nicht mehr korrekt funktionieren.

In solchen Fällen gilt jedoch auch das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Die Feuerwehr muss beurteilen, ob der Schacht mit einem Zaun und einem Gartentor noch ausreichend zugänglich ist. Wir empfehlen Ihnen deshalb, mit der Feuerwehr Kontakt aufzunehmen.

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