Der Raum neben unserem Heizungskeller mit Gasheizung soll als Werkstatt mit einem Materiallager genutzt werden. Der Raum ist offen zum Heizungsraum. Ist das erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Die Gasheizung muss in einem separaten Heizraum aufgestellt sein. Wir gehen davon aus, dass die Leistung der Heizung grösser ist als 70 kW. In diesem Fall muss der Heizraum als Brandabschnitt mit Feuerwiderstand EI 60 ausgebildet sein. Die Türe muss über einem Feuerwiderstand von EI 30 verfügen und in Fluchtrichtung öffnen.

Die detaillierten Anforderungen dazu finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz in der Nutzung Wohnen/Mehrfamilienhaus bis 11m im Thema Heizungen, Öfen und Chéminees.

Der Heizraum darf nicht anderweitig genutzt werden, zusätzliche Brandlasten sind nicht erlaubt. Das heisst, zwischen der geplanten Werkstatt und dem Heizraum muss eine Türe mit Feuerwiderstand EI 30 eingebaut werden.

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