Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Einfamilienhaus
Grundsätzlich muss der vom Hersteller definierte Schutzbereich der Wärmepumpe eingehalten werden. Dieser darf sich jedoch nicht ungesichert auf Nachbarparzellen erstrecken, da dort keine Kontrolle über Nutzung und mögliche Zündquellen besteht.
In Ihrem Fall (Abstand 50 cm zur Grenze bei gefordertem Schutzbereich von 1 m) ist der Schutzbereich nicht vollständig auf dem eigenen Grundstück gewährleistet. Daher sind folgende Optionen zu prüfen:
- Versetzen der Wärmepumpe, sodass der Schutzbereich vollständig auf Ihrer Parzelle liegt
- Bauliche Massnahmen (z. B. geeignete Trennwand), um den Schutzbereich wirksam zu begrenzen
- Abstimmung mit den Behörden bzw. zuständige Baubewilligungsbehörde
Eine Ausdehnung des Schutzbereichs auf die Nachbarparzelle ist in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen sind im Einzelfall mit den zuständigen Baubewilligungsbehörden sowie Eigentümern der Nachbarparzelle zu klären.