Der Hersteller der Wärmepumpe mit Propan (R290) gibt einen Schutzbereich von 1 m vor. Der Abstand zur Nachbarparzelle beträgt jedoch nur 50 cm. Darf ich den Schutzbereich auch ausserhalb meiner Parzelle sicherstellen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Einfamilienhaus

Grundsätzlich muss der vom Hersteller definierte Schutzbereich der Wärmepumpe eingehalten werden. Dieser darf sich jedoch nicht ungesichert auf Nachbarparzellen erstrecken, da dort keine Kontrolle über Nutzung und mögliche Zündquellen besteht.

In Ihrem Fall (Abstand 50 cm zur Grenze bei gefordertem Schutzbereich von 1 m) ist der Schutzbereich nicht vollständig auf dem eigenen Grundstück gewährleistet. Daher sind folgende Optionen zu prüfen:

  • Versetzen der Wärmepumpe, sodass der Schutzbereich vollständig auf Ihrer Parzelle liegt
  • Bauliche Massnahmen (z. B. geeignete Trennwand), um den Schutzbereich wirksam zu begrenzen
  • Abstimmung mit den Behörden bzw. zuständige Baubewilligungsbehörde

Eine Ausdehnung des Schutzbereichs auf die Nachbarparzelle ist in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen sind im Einzelfall mit den zuständigen Baubewilligungsbehörden sowie Eigentümern der Nachbarparzelle zu klären.

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