Der Hauswart unseres Mehrfamilienhauses hat ein Stück Holz, das ich als Dekoration im Treppenhaus aufgestellt habe, ohne Vorwarnung entfernt. Als ich die Verwaltung anrief, sagte man mir, das sei aus Gründen des Brandschutzes. Wieso sind denn im Estrich Abteile aus Holz erlaubt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Zürich

Beim Treppenhaus handelt es sich um einen vertikalen Fluchtweg. Dieser muss grundsätzlich von Brandlasten frei gehalten werden. Weitere Informationen zu Fluchtwegen finden Sie auf der Informationsplattform Heureka.

In Estrichabteilen ist die Lagerung von brennbarem Material aus Sicht des Brandschutzes erlaubt. Beschränkte Mengen gelten für gefährliche Stoffe – solche, die leicht entzündlich sind oder bei einem Brand einen grossen Schaden anrichten (siehe Brandschutzrichtlinie 26-15 Gefährliche Stoffe).

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