Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Zürich
Beim Treppenhaus handelt es sich um einen vertikalen Fluchtweg. Dieser muss grundsätzlich von Brandlasten frei gehalten werden. Weitere Informationen zu Fluchtwegen finden Sie auf der Informationsplattform Heureka.
In Estrichabteilen ist die Lagerung von brennbarem Material aus Sicht des Brandschutzes erlaubt. Beschränkte Mengen gelten für gefährliche Stoffe – solche, die leicht entzündlich sind oder bei einem Brand einen grossen Schaden anrichten (siehe Brandschutzrichtlinie 26-15 Gefährliche Stoffe).