Der Feuerlöschposten in unserer Tiefgarage ist durch abgestellte Autos versperrt. Auch der Feuerlöscher wurde schon lange nicht mehr kontrolliert. Die Verwaltung sagt, die Situation sei feuerpolizeilich bewilligt. Was passiert, wenn im Brandfall der Zugang zum Löschposten versperrt ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m, Kanton St. Gallen

Im Grundsatz müssen Löscheinrichtung jederzeit frei zugänglich und einsatzbereit sein. Handfeuerlöscher müssen in der Regel alle 3 Jahre oder nach den Herstellerangaben geprüft werden. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Bedenken mit der lokal zuständigen Bau- oder Brandschutzbehörde abschliessend zu klären.

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