Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m, Kanton St. Gallen
Im Grundsatz müssen Löscheinrichtung jederzeit frei zugänglich und einsatzbereit sein. Handfeuerlöscher müssen in der Regel alle 3 Jahre oder nach den Herstellerangaben geprüft werden. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Bedenken mit der lokal zuständigen Bau- oder Brandschutzbehörde abschliessend zu klären.