Das Dachgeschoss wird zu einer Wohnung ausgebaut. Wie breit muss die Treppe zwischen Ober- und Dachgeschoss sein? Muss die Treppe zwischen Erd- und Obergeschoss angepasst werden?

Beitrag der Sektion Brandschutz Kanton Wallis

Standort des Gebäudes

Solothurn

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gemäss aktuellen Brandschutzvorschriften gilt: Der Fluchtweg und damit die Treppe muss mindestens 1.2 m breit sein. Dies gilt bis zu einem sicheren Ort oder bis ins Freie. Das heisst, die Treppe zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss muss ebenfalls 1.2 m breit sein.

Im Bestandesbau gilt allerdings das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Ob die Treppe zum Obergeschoss angepasst werden muss, entscheidet die zuständige Behörde.

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