Standort des Gebäudes
Solothurn
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gemäss aktuellen Brandschutzvorschriften gilt: Der Fluchtweg und damit die Treppe muss mindestens 1.2 m breit sein. Dies gilt bis zu einem sicheren Ort oder bis ins Freie. Das heisst, die Treppe zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss muss ebenfalls 1.2 m breit sein.
Im Bestandesbau gilt allerdings das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Ob die Treppe zum Obergeschoss angepasst werden muss, entscheidet die zuständige Behörde.