Standort des Gebäudes
Zürich
Nutzung
Einstellräume und Parkings
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Wir gehen davon aus, dass es sich um einen Einstellraum für Fahrzeuge (Grundfläche < 600 m2) handelt. Aus Sicht des Brandschutzes dürfen in Einstellräumen Gegenstände und Materialien gelagert werden. Informationen dazu finden Sie auf Heureka, der Informationsplattform für Brandschutz.
Ob die Parkfelder uneingeschränkt auch für andere Zwecke genutzt werden dürfen, ist eine privatrechtliche Angelegenheit und nicht in den Brandschutzvorschriften geregelt. Mit einer Hausordnung kann die Lagerung von gewissen Materialien eingeschränkt werden.