Darf unser Nachbar auf seinem Garagenplatz Brennholz, Möbel und Abfallsäcke lagern, wenn dadurch unser Parkplatz eingeengt und das Auto gefährdet ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

Einstellräume und Parkings

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Wir gehen davon aus, dass es sich um einen Einstellraum für Fahrzeuge (Grundfläche < 600 m2) handelt. Aus Sicht des Brandschutzes dürfen in Einstellräumen Gegenstände und Materialien gelagert werden. Informationen dazu finden Sie auf Heureka, der Informationsplattform für Brandschutz.

Ob die Parkfelder uneingeschränkt auch für andere Zwecke genutzt werden dürfen, ist eine privatrechtliche Angelegenheit und nicht in den Brandschutzvorschriften geregelt. Mit einer Hausordnung kann die Lagerung von gewissen Materialien eingeschränkt werden.

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