Darf sich die EW-Einspeisung, Elektro-Grobverteilung und -Hauptverteilung mit einer Gitterabsperrung in einer Tiefgarage befinden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich

Gebäudetechnische Anlagen sind wo immer möglich in entsprechenden Technikzentralen unterzubringen. Grundsätzlich sind in Parkings (Garagen > 600m2) keine weiteren Nutzungen erlaubt.

In Einstellräumen (Garagen < 600m2) werden andere Nutzungen oft von den zuständigen Brandschutzbehörden akzeptiert.

Wir empfehlen Ihnen mit der in der entsprechenden Gemeinde zuständigen Brandschutzbehörde Kontakt aufzunehmen, damit eine objektspezifische Lösung definiert werden kann.

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