Technikräume sind grundsätzlich keine Lagerräume. Je nach Situation werden jedoch überschaubare Mengen an Lagergut akzeptiert.
In folgenden Räumen ist die Lagerung von Material gänzlich verboten:
- Heizzentralen mit Heizungen ab einer Leistung von 70 kW
- Kältezentralen nach SN EN 378-3 (in der Regel grössere Anlagen)
- Lüftungszentralen, wenn mehr als ein Lüftungsabschnitt versorgt wird