Darf in einer Tiefgarage der Fluchtweg über einen offenen Veloraum führen? Und ist die Anzahl der Richtungsänderungen in horizontalen Fluchtwegen beschränkt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Diese Frage muss anhand der örtlichen Gegebenheiten abschliessend beurteilt werden. Grundsätzlich ist der Fluchtweg über einen offen verbundenen Veloabstellraum möglich, soweit der Durchgang jederzeit gewährleistet ist.

In den Brandschutzvorschriften gibt es keine Beschränkung von Richtungsänderungen auf Fluchtwegen. Es gilt der Grundsatz, dass Flucht- und Rettungswege jederzeit rasch und sicher benützbar sind und jede Richtungsänderung gut sichtbar signalisiert ist.

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