Darf in einer Tiefgarage (608m2, für Eigentümer und Mieter) einen Bereich als Lagerraum abgetrennt werden (mit Trennwand und Türe)? Falls ja muss die Wand eine brandschutztechnische Funktion erfüllen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Thurgau

Wir können diese Frage nicht abschliessend beantworten. Grundsätzlich muss der Fluchtweg aus Einstellräumen und Parkings direkt ins Freie oder in einen horizontalen bzw. vertikalen Fluchtweg führen. Bei einem abgetrennten Raum würde der Fluchtweg hingegen über einen zweiten Raum – das Parking – führen. 

Es kommt jedoch darauf an, ob der Lagerraum als untergeordnet betrachtet werden könnte. In diesem Fall wäre die Fluchtwegproblematik gelöst. Falls ein Lagerraum möglich wäre, müsste dieser aufgrund der Brandabschnittfläche des Parkings (> 600m2) als Brandabschnitt (Feuerwiderstand mind. EI 30) abgetrennt werden.

Welche Massnahmen für Ihr Objekt verhältnismässig und zielführend sind, müssen Sie mit der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde abschliessend klären.

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