Darf in einer KiTa mit zwei unabhängigen vertikalen Fluchtwegen, die mit einem horizontalen Fluchtweg (Korridor) verbunden sind, die Gesamtlänge des Fluchtwegs auf max. 50 m erhöht werden, wie in der Brandschutzlinie 16-15 beschrieben?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung:  Kita (Kinderkrippe & Kinderhort); Gebäudehöhe: bis 11 m hoch

Bei Kindertagesstätten gelten höhere Anforderungen als bei anderen Nutzungen: Der Fluchtweg darf maximal 20 Meter in der Nutzungseinheit betragen. Falls der Weg ins Freie durch einen feuerwiderstandsfähigen Korridor gewährleistet ist, darf er maximal 35 Meter betragen.

Sind Abweichungen von den Standardmassnahmen notwendig, müssen Sie diese von der zuständigen Brandschutzbehörde bewilligen lassen.

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