Darf in einer Elektro-Hauptverteilung an einer (fast) freien Wand ein Aktenschrank aus Metall stehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Die Brandschutzvorschriften schliessen nicht aus, dass der Raum einer Elektro-Hauptverteilung auch einer anderen Nutzung dienen darf. Aus Sicht des Brandschutzes dürfen Sie den Aktenschrank also im Raum aufstellen. Allerdings sind auch die Elektroinstallationsvorschriften zu beachten. Sie schreiben z.B. minimale Sicherheitsabstände vor. Ob diese Vorgaben in Ihrem Fall eingehalten sind, können wir nicht beurteilen.

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