Darf in einem Technikraum ein Schrank aus Holz oder Metall stehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Aargau

Grundsätzlich sind Technikräume keine Lager. Die Situation ist jedoch objektspezifisch zu betrachten.

Es werden beispielsweise die folgenden Ausnahmen gemacht:

  • Bei wärmetechnischen Anlagen mit einer Leistung unter 70 kW ist eine Lagerung von Material zulässig, solange das Brandrisiko durch den Einbau gering bleibt (z. B. keine Lagerung
    von gefährlichen Stoffen).
  • Bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen mit ungiftigen Kältemitteln gibt es keine Anforderungen an Ausbau und Bauart.

Im Zweifelsfalle sollte das Thema mit dem in Ihrer Gemeinde zuständigen Brandschutzsachverständigen besprochen werden.

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