Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Aargau
Grundsätzlich sind Technikräume keine Lager. Die Situation ist jedoch objektspezifisch zu betrachten.
Es werden beispielsweise die folgenden Ausnahmen gemacht:
- Bei wärmetechnischen Anlagen mit einer Leistung unter 70 kW ist eine Lagerung von Material zulässig, solange das Brandrisiko durch den Einbau gering bleibt (z. B. keine Lagerung
von gefährlichen Stoffen). - Bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen mit ungiftigen Kältemitteln gibt es keine Anforderungen an Ausbau und Bauart.
Im Zweifelsfalle sollte das Thema mit dem in Ihrer Gemeinde zuständigen Brandschutzsachverständigen besprochen werden.