Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
In einem Parking sind neben Fahrzeugen und Zubehör keine weiteren Brandlasten erlaubt. Der Holzlattenverschlag ist jedoch ein Bauteil, das den Raum abtrennt, und damit Teil des Gebäudes. Bauteile in Innenräumen, also auch im Parking, dürfen aus Baustoffen RF 3 bestehen. Der Holzlattenverschlag ist damit erlaubt.
Die Nutzung innerhalb des Verschlages muss jedoch beurteilt werden: Eine Reinigungsmaschine könnte wie ein Fahrzeug betrachtet werden. Zubehör wie Reinigungsutensilien oder Reinigungsmittel sind im Parking jedoch nur in zulässigen Schränken erlaubt (feuerfester Schrank, maximal 1 m3 gross oder brennbaren Schrank, maximal 0,5 m3 gross).
Wir empfehlen Ihnen, die Situation abschliessend mit der zuständigen Behörde zu klären. Die Zuständigkeiten finden Sie auf der Website der GVB.