Darf in einem Parking ein Parkfeld für eine Reinigungsmaschine mit einem Holzlattenverschlag abgetrennt werden oder muss es mit Baustoffen RF1 erstellt werden? Die Raum-über-Raum-Fluchtsituation bleibt erhalten.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

In einem Parking sind neben Fahrzeugen und Zubehör keine weiteren Brandlasten erlaubt. Der Holzlattenverschlag ist jedoch ein Bauteil, das den Raum abtrennt, und damit Teil des Gebäudes. Bauteile in Innenräumen, also auch im Parking, dürfen aus Baustoffen RF 3 bestehen. Der Holzlattenverschlag ist damit erlaubt.

Die Nutzung innerhalb des Verschlages muss jedoch beurteilt werden: Eine Reinigungsmaschine könnte wie ein Fahrzeug betrachtet werden. Zubehör wie Reinigungsutensilien oder Reinigungsmittel sind im Parking jedoch nur in zulässigen Schränken erlaubt (feuerfester Schrank, maximal 1 m3 gross oder brennbaren Schrank, maximal 0,5 m3 gross).

Wir empfehlen Ihnen, die Situation abschliessend mit der zuständigen Behörde zu klären. Die Zuständigkeiten finden Sie auf der Website der GVB.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert