Darf in einem Liftmotorenraum ein Gestell mit Ersatzteilen aufgestellt werden? Dürfen in einem Lüftungsraum Kunststoffschläuche und weitere Gegenstände gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Grundsätzlich sind Lager jeglicher Art in Technikräumen, Lüftungszentralen, Liftschächten und Liftmotorenräumen nicht zulässig.

Solche Materiallager werden nicht toleriert.

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