Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Einfamilienhaus
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Die geplante Dämmung RF3 mit kritischem Brandverhalten an der Unterseite einer Hourdisdecke im Keller ist ohne brandschutzwirksame Bekleidung nicht zulässig.
Entweder muss eine Dämmung zum Einsatz kommen, die kein kritisches Verhalten aufweist (siehe Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen», Ziffer 2 Absatz 2) oder die Dämmung muss mit einem nicht kritischen Baustoff abgedeckt werden:
- Brandverhaltensgruppe RF3 (z.B. Holzplattenwerkstoff) mind. 5 mm
- RF2 mind. 3 mm
- RF1 (nicht brennbar, z.B. Stahlblech) mind. 0.5mm.
Was ist gemäss BSR 14-15 mit «vollflächiger Abdeckung» gemeint? Muss die nicht kritische Abdeckschicht (Wandbekleidung) direkt auf dem Baustoff mit kritischem Verhalten appliziert werden? Oder ist es möglich, zwischen diesen beiden Schichten ein Hohlraum mit Holzlattung vorzusehen, sofern die Abdeckschicht vollflächig angebracht wird?
Vollflächig heisst, dass ein Bauprodukt mit kritischem Verhalten vollständig zum Raum abgetrennt sein muss. Die Abdeckung muss dabei nicht zwingend hohlraumfrei sein. Das heisst, zwischen der Verkleidung und dem kritischen Bauteil darf ein Hohlraum mit Holzlattung angebracht werden.