Darf in einem Einfamilienhaus in den Kellerräumen eine Dämmung der Brandverhaltensgruppe RF3 (cr) direkt an der Unterseite einer Hourdisdecke angebracht werden – ohne Verputz oder andere brandschutzwirksame Beschichtungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Einfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Die geplante Dämmung RF3 mit kritischem Brandverhalten an der Unterseite einer Hourdisdecke im Keller ist ohne brandschutzwirksame Bekleidung nicht zulässig.

Entweder muss eine Dämmung zum Einsatz kommen, die kein kritisches Verhalten aufweist (siehe Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen», Ziffer 2 Absatz 2) oder die Dämmung muss mit einem nicht kritischen Baustoff abgedeckt werden:

  • Brandverhaltensgruppe RF3 (z.B. Holzplattenwerkstoff) mind. 5 mm
  • RF2 mind. 3 mm
  • RF1 (nicht brennbar, z.B. Stahlblech) mind. 0.5mm.

2 Gedanken zu “Darf in einem Einfamilienhaus in den Kellerräumen eine Dämmung der Brandverhaltensgruppe RF3 (cr) direkt an der Unterseite einer Hourdisdecke angebracht werden – ohne Verputz oder andere brandschutzwirksame Beschichtungen?”

  1. Was ist gemäss BSR 14-15 mit «vollflächiger Abdeckung» gemeint? Muss die nicht kritische Abdeckschicht (Wandbekleidung) direkt auf dem Baustoff mit kritischem Verhalten appliziert werden? Oder ist es möglich, zwischen diesen beiden Schichten ein Hohlraum mit Holzlattung vorzusehen, sofern die Abdeckschicht vollflächig angebracht wird?

    1. Vollflächig heisst, dass ein Bauprodukt mit kritischem Verhalten vollständig zum Raum abgetrennt sein muss. Die Abdeckung muss dabei nicht zwingend hohlraumfrei sein. Das heisst, zwischen der Verkleidung und dem kritischen Bauteil darf ein Hohlraum mit Holzlattung angebracht werden.

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