Darf im Bereich einer Aussentreppe ein Holz-Metallfenster eingebaut werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Die Situation:
Wir planen bei einem Mehrfamilienhaus eine Aussentreppe als vertikalen Fluchtweg zu nutzen (gemäss Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 2.5.2, Absatz 1). Die Aussentreppe wird direkt an die Fassade (RF1, Faserzement) angebaut. Gemäss Anhang zu Ziffer 2.5.2 Variante ll müssen die Fenster, Verglasungen und Türen aus Baustoffen RF1 oder mit Feuerwiderstand ausgeführt sein. Gemäss Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen», Ziffer 2, Absatz 7 gelten jedoch die Fensterrahmen als nicht relevante Bauteile. Darf somit im Bereich des vertikalen Fluchtwegs ein Holz-Metallfenster (aussen mit RF1, mit Aluminium-Profilen, innen RF3) verbaut werden?

Ihre Überlegungen sind richtig. Dieser Fall ist in der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» Ziffer 2, Absatz 7 explizit geregelt: «Fensterrahmen und flächenmässig nicht relevante Bauteile (Anschlussfugen, Dichtungen, Isolierstege, Randstreifen usw.), welche konstruktiv zwingend notwendig sind, müssen mindestens aus Baustoffen der RF3 (cr) bestehen.» Das heisst, Sie dürfen das Holz-Metallfenster einbauen.

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