Darf im Bereich einer Aussentreppe ein Holz-Metallfenster eingebaut werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Die Situation:
Wir planen bei einem Mehrfamilienhaus eine Aussentreppe als vertikalen Fluchtweg zu nutzen (gemäss Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 2.5.2, Absatz 1). Die Aussentreppe wird direkt an die Fassade (RF1, Faserzement) angebaut. Gemäss Anhang zu Ziffer 2.5.2 Variante ll müssen die Fenster, Verglasungen und Türen aus Baustoffen RF1 oder mit Feuerwiderstand ausgeführt sein. Gemäss Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen», Ziffer 2, Absatz 7 gelten jedoch die Fensterrahmen als nicht relevante Bauteile. Darf somit im Bereich des vertikalen Fluchtwegs ein Holz-Metallfenster (aussen mit RF1, mit Aluminium-Profilen, innen RF3) verbaut werden?

Ihre Überlegungen sind richtig. Dieser Fall ist in der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» Ziffer 2, Absatz 7 explizit geregelt: «Fensterrahmen und flächenmässig nicht relevante Bauteile (Anschlussfugen, Dichtungen, Isolierstege, Randstreifen usw.), welche konstruktiv zwingend notwendig sind, müssen mindestens aus Baustoffen der RF3 (cr) bestehen.» Das heisst, Sie dürfen das Holz-Metallfenster einbauen.

2 Gedanken zu “Darf im Bereich einer Aussentreppe ein Holz-Metallfenster eingebaut werden?”

  1. Bezüglich den Türen aus Baustoffen RF1: Muss demnach gemäss Variante II eine Metalltüre verbaut werden, auf welcher allenfalls in Analogie zur Ziffer 4.1 Absatz 2 der Brandschutzrichtlinie 14-15 ein Furnier der Dicke von höchstens 1.5mm aufgebracht ist?

    1. Wie im Beitrag erläutert, können Fensterrahmen als nicht relevante Bauteile betrachtet werden. Das heisst, wenn ein Holzfenster zusammen mit einem nichtbrennbaren Aussenwandbekleidungssystem verbaut wird, kann die Anforderung RF1 trotzdem erfüllt werden. Die Metallverkleidung kann auch weggelassen werden, wenn der Holzrahmen sichtbar sein soll. Jedoch muss ein ganzes Türblatt aus nichtbrennbaren Baustoffen sein, wenn dieses der RF1 entsprechen muss. Dabei ist eine Furnierschicht bis 1.5 mm möglich.

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