Darf im Abstellraum (im UG des Wohnhauses mit Waschküche und Velos) ein Roller abgestellt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern

Aus Sicht des Brandschutzes dürfen Motorfahrräder in Einstellräumen für Fahrräder abgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Fluchtwege nicht blockiert werden, und eine feuerwiderstandsfähige Trennung (in Form einer Brandschutztüre) zum Treppenhaus vorhanden ist.

Ohne Abtrennung durch eine Brandschutztüre befindet sich das Fahrzeug im Brandabschnitt des Treppenhauses und somit im vertikalen Fluchtweg. Dies ist nicht im Sinne der Brandschutzvorschriften. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall, sich an den/die Feueraufseher/in Ihrer Gemeinde zu wenden, um die Situation objektbezogen beurteilen zu lassen.

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