Darf ich über meinem Auto ein Dachzelt (Boden: Aluwabenplatte, Abdeckung: Plane) lagern, mit einer manuell bedienbaren Hebeeinrichtung für die (De-)Montage?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Einstellraum Mehrfamilienhaussiedlung mit 25 Parkplätzen, Kanton Bern

Bei der Frage, was in Einstellhallen gelagert werden darf, ist die Grösse des Brandabschnitts ausschlaggebend. Bis 600 m2 ist die Lagerung von Material grundsätzlich erlaubt.

Ab 600 m2 gilt es als Parking und es gibt strenge Beschränkungen dessen, was gelagert werden darf. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz Heureka, wenn Sie die entsprechende Situation auswählen.

Soweit der Hintergrund. Bei 25 Parkplätzen gehen wir davon aus, dass der Einstellraum kleiner als 600 m2 ist. Somit ist die Lagerung von Material erlaubt. Und selbst wenn der Raum grösser als 600 m2 ist, würden wir das Dachzelt zu den erlaubten dem Fahrzeug zugehörigen Gegenständen zählen. 

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