Darf ich Produkte wie Leinwände, Dispersionsfarben oder Acrylbinder im Lagerraum über der Einstellhalle lagern?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Nutzung

andere Nutzung

Beschreibung

Lager

Die Situation
Die private Einstellhalle unserer Reihenhaussiedlung liegt im Untergeschoss und ist grösser als 600m2. Darüber befinden sich im Erdgeschoss Räume, die als private Lagerräume genutzt werden. Als Kunstmalerin lagere ich darin folgende Materialien: Leinwände und Keilrahmen, Dispersionsfarbe, Acrylbinder, Champagnerkreide, Kartonplatten und Luftpolsterfolie.

Antwort
Die meisten Produkte, die Sie in Ihrer Liste aufführen, dürfen so gelagert werden. Bei der Lagerung von Produkten aus brennbaren Flüssigkeiten, z.B. Lösungsmitteln, Lacken oder Farben, müssen jedoch je nach Menge Brandschutzmassnahmen getroffen werden. Solche Produkte müssen gut sichtbar in Bezug auf ihre Brennbarkeit gekennzeichnet sein. Wenn Ihre Produkte keine Kennzeichnung enthalten, können Sie davon ausgehen, dass sie nicht brennbar sind. In diesem Fall müssen Sie nur die Lagerbedingungen des Herstellers beachten.

Falls Sie Produkte mit einer Kennzeichnung lagern und die Menge 25 l überschreitet, müssen Sie diese in einem nicht brennbaren Schrank (aus Baustoffen RF1) lagern, der mit einer Auffangwanne ausgerüstet und gekennzeichnet ist. Bei Lagermengen von mehr als 100 l gelten zusätzliche Anforderungen.

Dass das Materiallager über der Einstellhalle liegt, ist aus Sicht des Brandschutzes nicht relevant.

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