Standort des Gebäudes
Aargau
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Bei bestimmungsgemässer Verwendung des Fahrzeugs steht dem Abstellen in einer Tiefgarage aus Sicht der Brandschutzvorschriften grundsätzlich nichts entgegen.
Voraussetzung ist, dass die Flüssiggasinstallationen fachgerecht und nach dem Stand der Technik installiert sowie betrieben werden. Das Fahrzeug muss gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für den Strassenverkehr geprüft und zugelassen sein.
Die Nutzungsbestimmungen des Fahrzeugs hinsichtlich Betrieb und Instandhaltung der Flüssiggasinstallation sind einzuhalten. Wird das Fahrzeug nicht benutzt, müssen das Hauptabsperrventil an der Gasflasche sowie das Gasabsperrventil in der Gaszuleitung geschlossen sein (gemäss Bedienungsanleitung des Fahrzeugs).
Bitte beachten Sie, dass Hauseigentümer das Abstellen von Fahrzeugen mit Flüssiggasinstallationen untersagen können. Konsultieren Sie dazu Ihre Hausordnung. Zudem können zusätzliche kantonale Brandschutzbestimmungen gelten.
Werden Campingbusse längerfristig abgestellt, etwa zur Überwinterung, sind die Flüssiggasflaschen zu entfernen und an einem geeigneten Ort – idealerweise im Freien – aufzubewahren.