Nutzung
Einstellräume und Parkings
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Brandabschnitte von Parkings dürfen im Standardkonzept nicht zu Lüftungsabschnitten zusammengefasst werden. Eine alternative Lösung im Nachweisverfahren ist allenfalls in Absprache mit der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde möglich.