Darf ich in einem Parking im UG zwei Brandabschnitte zu einem Lüftungsabschnitt zusammenfassen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung

Einstellräume und Parkings

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Brandabschnitte von Parkings dürfen im Standardkonzept nicht zu Lüftungsabschnitten zusammengefasst werden. Eine alternative Lösung im Nachweisverfahren ist allenfalls in Absprache mit der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde möglich. 

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