Darf ich in einem nicht öffentlichen Parking ein Kajak über meinem Auto an die Decke hängen? Es ragt hinten auf einer Höhe von 1.80 m etwa 1.5 m aus dem Parkfeld hinaus.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Einstellräume Tiefgarage >600m2 nicht öffentlich; Kanton Zug

Aus Sicht des Brandschutzes ist die beschriebene Situation vertretbar.

In nicht öffentlichen Parkings ist die Lagerung von Sportgeräten erlaubt (vgl. Brandschutzrichtlinie 12-15 Organisatorischer Brandschutz Ziffer 3.4.2 Abs. 2 und Anhang).

Ihr Hauseigentümer kann jedoch natürlich die Lagerung von Material in der Hausordnung auch ohne gesetzliche Grundlage verbieten. Mit dem Brandschutz ist das Verbot in diesem Fall aber nicht begründbar.

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