Objekt: Verkaufsgeschäft, Gebäudehöhe: 11 bis 30 m hoch
Der Bereich des Restaurants, in dem sich die Gäste befinden, darf zum selben Brandabschnitt wie das Verkaufsgeschäft gehören. Die gewerbliche Küche hingegen ist ein heikler Bereich, welcher brandabschnittsmässig vom Restaurant und somit auch vom Verkaufsgeschäft abgetrennt werden muss.
Mit anderen Worten: Soweit die Küche nicht in offener Verbindung zum Restaurant steht, darf sich das Restaurant im gleichen Brandabschnitt wie die Verkaufsräume befinden.