Darf ich die Pneus meiner Kundschaft (rund 20 Reifensätze) einlagern und was muss ich dabei beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Andere Nutzung: Mietobjekt Lagerhalle; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Für Mengen bis zu 1 Tonne oder einer Fläche von 10 m2 gelten keine Anforderungen an Pneulager.

Bei 20 Sätzen Pneus gehen wir davon aus, dass die Grenze von 1 Tonne nicht erreicht wird. Für grössere Mengen gelten die Weisungen der Brandschutzrichtlinie 26-15 Gefährliche Stoffe, Ziffer 8.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert