Darf ich auf meinem Parkplatz in einer Tiefgarage eine Motorradgarage aus Metall und/oder Blache aufstellen, um mein Motorrad vor Staub zu schützen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellhalle Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Aargau

In den Brandschutzrichtlinien ist das Aufstellen von Motorradgaragen in Einstellräumen und Parkings nicht explizit geregelt. Soweit es sich um ein nicht öffentliches Parking handelt und die Motorradgarage nur für das Fahrzeug und nicht zur Lagerung von Material verwendet wird, spricht grundsätzlich nichts dagegen. Ob eine solche Lösung in der konkreten Situation Ihres Parkings in Frage kommt, liegt jedoch im Ermessen der lokal zuständigen Brandschutzbehörde. 

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