Darf eine zweiläufige Fluchttreppe in einem Schulhaus im letzten Geschoss in eine einläufige Treppe münden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

Schule

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Ja, grundsätzlich darf eine zweiläufige Fluchttreppe in eine einläufige Treppe münden, wenn dabei die geforderte Fluchtwegbreite in Fluchtrichtung nicht reduziert wird.

Treppen mit einer Breite von mehr als 2.4 m müssen durch Handläufe unterteilt werden.

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