Standort des Gebäudes
Zürich
Nutzung
Schule
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Ja, grundsätzlich darf eine zweiläufige Fluchttreppe in eine einläufige Treppe münden, wenn dabei die geforderte Fluchtwegbreite in Fluchtrichtung nicht reduziert wird.
Treppen mit einer Breite von mehr als 2.4 m müssen durch Handläufe unterteilt werden.