Darf eine PE-Rohr-Kanalisation 120 mm durch den horizontalen Fluchtweg verlegt werden? Im Bereich von brandabschnittsbildenden Wänden sind Abschottungssysteme für Rohrleitungen angebracht (Brandschutzmanschetten).

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Zürich

Da ein Abschottungssystem (z. B. eine Brandschutzmanschette) vorhanden ist, ist die Durchführung der brennbaren Rohrleitung zulässig. Das Rohr muss der Brandverhaltensgruppe RF 3 entsprechen und kein kritisches Verhalten aufweisen (vgl. Brandschutzrichtlinie 14-15 Verwendung von Baustoffen Ziffer 5.1.2).

Das Brandverhalten des Bauproduktes muss durch den Hersteller anhand eines Prüfnachweises im Produktdatenblatt deklariert werden.

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