Objekt: Gewerbe und Industrie, 11 bis 30 m hoch
Ohne weitere Angaben können wir diese Frage nicht beantworten. Es kommt darauf an, ob es aufgrund der Lage Anforderungen an den Feuerwiderstand gibt.
Da normales Glas bei Hitzeeinwirkung nicht intakt bleibt, stellt sich die Frage, ob das Material für den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Fensterrahmen können grundsätzlich unabhängig der Vorgaben an die Materialisierung eingesetzt werden (siehe Brandschutzrichtlinie 14-15 Verwendung von Baustoffen, Kap. 2 Ziff. 7). Die Frage muss objektbezogen zusammen mit der zuständigen Brandschutzbehörde geklärt werden.