Darf ein Mofa in einem ehemaligen Öltankraum, der jetzt als Veloraum dient, untergebracht werden? Es steht nicht im Fluchtweg.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus / Reiheneinfamilienhaus, bis 11 m, Kanton Zürich

Reiheneinfamilienhäuser gelten in Bezug auf den Brandschutz als Einfamilienhäuser, die untereinander als Brandabschnitte abgetrennt sind. In Einfamilienhäusern gibt es keine Anforderungen an die Brandabschnittsbildung für Räume zum Einstellen von Fahrzeugen. Falls sich der Raum in Ihrem Haus befindet, spricht nichts dagegen, das Mofa in dem Veloraum aufzustellen.

Falls sich der Veloraum in einem gemeinsam genutzten Bereich befindet, muss er als eigener Brandabschnitt ausgebildet sein. Bei einem ehemaligen Öltankraum gehen wir davon aus, dass dies der Fall ist, sofern auch die neue Türe als Brandschutztüre ausgebildet ist. Aus diesem Grund wäre die Lagerung auch in diesem Falle erlaubt.

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