Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Die Situation
Ein Mehrfamilienhaus mit acht Geschossen hat einen aussen liegenden verglasten Liftschacht. Die Lifttüren sind vom Treppenhaus und von den Wohnungen mit Türen EI 30 getrennt Der Liftschacht heizt sich im Sommer sehr stark auf. Der Liftbauer hat empfohlen, im Keller eine Öffnung in den Schacht zu bohren und mit einem Ventilator die kühle Luft aus dem Keller in den Schacht zu blasen. Die Luft würde durch die Schachtentlüftung im obersten Stockwerk wieder nach aussen fliessen. Ist das erlaubt?
Die Antwort
Das Treppenhaus mit integriertem Aufzugsschacht bildet den vertikalen Fluchtweg. Dieser muss als Brandabschnitt von den umliegenden Nutzungen mit Feuerwiderstand abgetrennt sein. Das Einbringen von Zuluft aus den Kellerräumen ist mit entsprechenden Vorkehrungen grundsätzlich möglich. Die Öffnung muss sich im Brandfall schliessen und selbst auch Feuerwiderstand aufweisen.
Sollte die Luft direkt aus dem Unterflurbereich des vertikalen Fluchtwegs in den Schacht eingebracht werden, ist dies aus Sicht des Brandschutzes ohne weitere Massnahmen möglich.
Nehmen Sie bezüglich Realisierungsmöglichkeiten und -varianten Kontakt mit einem Fachbüro für Brandschutzplanung auf.