Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Die Situation
Der Saal eines Restaurants mit einer Fläche von rund 100 m 2 wird in einen Gewerberaum umgenutzt. Eine Elektroinstallationsfirma mit 4 bis 9 Arbeitsplätzen und einem Lager wird dort einziehen. Der Fluchtweg führt über die angrenzende Garage (gleiche Nutzungseinheit). Das Garagentor hat jedoch keine Türe. Darf der Fluchtweg über ein bestehendes Fenster und eine Leiter an der Fassade führen? Die Fensterbrüstung ist 90 cm hoch und aussen sind es 3 m von der Brüstung bis zum Terrain.
Nein, der Fluchtweg darf nicht über ein Fenster und eine Leiter führen. Fluchtwege müssen einfach begehbar sein. Beim Notausgang muss eine Treppe mit einem Steigungsverhältnis nach den anerkannten Regeln der Technik vorhanden sein. Dies ist bei einer Leiter nicht der Fall. Zudem muss die Durchgangshöhe des Ausgangs 2 m betragen. Fenster sind in der Regel nicht so hoch.