Darf ein Fenster mit einer Leiter an der Fassade als Fluchtweg resp. als Ausgang ins Freie genutzt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Die Situation
Der Saal eines Restaurants mit einer Fläche von rund 100 m 2 wird in einen Gewerberaum umgenutzt. Eine Elektroinstallationsfirma mit 4 bis 9 Arbeitsplätzen und einem Lager wird dort einziehen. Der Fluchtweg führt über die angrenzende Garage (gleiche Nutzungseinheit). Das Garagentor hat jedoch keine Türe. Darf der Fluchtweg über ein bestehendes Fenster und eine Leiter an der Fassade führen? Die Fensterbrüstung ist 90 cm hoch und aussen sind es 3 m von der Brüstung bis zum Terrain.

Nein, der Fluchtweg darf nicht über ein Fenster und eine Leiter führen. Fluchtwege müssen einfach begehbar sein. Beim Notausgang muss eine Treppe mit einem Steigungsverhältnis nach den anerkannten Regeln der Technik vorhanden sein. Dies ist bei einer Leiter nicht der Fall. Zudem muss die Durchgangshöhe des Ausgangs 2 m betragen. Fenster sind in der Regel nicht so hoch.

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