Darf die Vakuumaufbereitung für die Verpackungsanlage in der Küchenlüftungszentrale untergebracht werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Aargau

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Die Situation
Gemäss Brandschutzvorschriften sind Lüftungen für die Abluft von gewerblichen Küchen grundsätzlich in einem separaten Brandabschnitt, z.B. in der Küchenlüftungszentrale mit Feuerwiderstand EI 60, anzuordnen und mit separaten Lüftungsleitungen zu erschliessen. Zur gewerblichen Küche gehört auch eine Verpackungsanlage. Darf die Vakuumaufbereitung für die Verpackungsanlage in der Küchenlüftungszentrale untergebracht werden? Zur Information: Das Vakuum entzieht den verpackten Speisen in der Grossküche die Luft.

Die Brandschutzvorschriften behandeln diesen Fall nicht im Detail. Für den Kanton Bern hat die Fachstelle Brandschutz der GVB geregelt, welche technischen Anlagen in einem Raum kombiniert werden dürfen. Eine Zusammenstellung finden Sie im Fachthema auf der Infoplattform «Heureka». Eine Vakuummaschine wird als Kompressor eingestuft und darf nicht in der Küchenlüftungszentrale aufgestellt werden.

Dies gilt jedoch nur im Kanton Bern. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde im Kanton Aargau, um die Situation objektspezifisch zu klären.

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