Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Zürich
Türen in Fluchtwegen müssen jederzeit in Fluchtrichtung ohne Hilfsmittel rasch geöffnet werden können (ausgenommen sind Wohnungseingangstüren oder Türen zu Nebenräumen wie z. B. Lagerräumen).
Standard sind Schliesssysteme nach SN EN 179. Im Kanton Bern müssen bestehende Türen als Mindestmassnahme mit einem Zylinderdrehkopf versehen werden.