Standort des Gebäudes
Zürich
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Wenn der Laubengang an beiden Enden zu einem vertikalen Fluchtweg führt, darf die Aussenverkleidung aus brennbaren Baustoffen bestehen.
Führt der Laubengang hingegen nur an einem Ende zu einem vertikalen Fluchtweg bestehen folgende Anforderungen:
- Die Lauffläche des Laubengangs muss über einen Feuerwiderstand von mindestens 30 Minuten verfügen und feuerwiderstandfähig an die Aussenwandbekleidung angeschlossen sein.
- Die Aussenwandbekleidung muss aus Baustoffen der Kategorie RF1 (nicht brennbar) bestehen.
Diese Anforderungen gelten auch, wenn die eigentliche Fluchtfläche einen Abstand von 1.2 m zur Fassade hat.