Darf der Liftschacht als Steigzone für die elektrischen Installationen der Photovoltaikanlage verwendet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Vierstöckiges Mehrfamilienhaus mit Aussenlift, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Nein, das ist nicht gestattet.

Die Bestimmungen dazu finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 23-15 «Beförderungsanlagen», Kapitel 3.1, Absatz 5, und im Brandschutzmerkblatt «Solaranlagen», Kapitel 3.1.3.

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