Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Gebäudehöhe
Allgemein
Die Brandschutzvorschriften stellen nur Anforderungen an Rampen, wenn sich in einem Raum mehr als 300 Personen aufhalten können. In diesem Fall darf die Steigung nicht mehr als 6 % betragen, siehe Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 3.5.1, Absatz 2. Zu beachten sind zudem die Regeln der Technik resp. die allgemeinen Bauvorschriften, insbesondere die Norm SIA 500.
Für den Baustoff Holz gelten die gleichen Anforderungen wie an Bodenbeläge in Fluchtwegen. Diese sind abhängig von Nutzung und der Gebäudehöhe. Festgehalten sind sie in der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» Ziffer 4.2.